1. Allgemeines(1) Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die Innen- und Außenreinigung von EDV-Geräten oder Teilen davon, nachfolgend "Geräte" genannt, durch Dirk Plähn dp-services, nachfolgend "dp-services" genannt. Anzahl und Bezeichnung der einzelnen Geräte, die zu zahlende Vergütung sowie sonstige gesonderte Vereinbarungen ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag. Geräte- und Standortänderungen werden in den Vertrag einbezogen.
(2) dp-services wird während ihrer Geschäftszeit Innen- und Außenreinigung von EDV-Geräten durch ausgebildetes Personal durchführen.
(3) Die Reinigungen werden zu zwischen dem Kunden und dp-services abgestimmten Terminen vorgenommen. Für Leistungen außerhalb der Geschäftszeit von dp-services wird eine gesonderte Vergütung berechnet.
(4) Instandhaltungsarbeiten oder Reparaturen sowie Austausch von Verschleißteilen, Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör ist nicht Bestandteil der PC-Reinigung.
(5) dp-services ist zur Beseitigung einer Störung aufgrund eines angeschlossenen Vertrages nicht verpflichtet, wenn der Kunde Änderungen, Erweiterungen oder Eingriffe in die Geräte durch nicht autorisiertes Personal vorgenommen hat.
2. Leistungen gegen gesonderte Berechnung
(1) dp-services wird die nachfolgenden Leistungen entsprechend ihrer Möglichkeiten auf Anforderung des Kunden zu den jeweils gültigen Preisen erbringen.
(2) Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten von dp-services.
(3) Lieferung und/oder Einbau von Betriebsmitteln oder Zubehör.
(4) Standortveränderungen, Transport der Geräte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
(5) Behebung von Störungen und Beseitigung von Schäden, einschließlich der Feststellung, die nicht von dp-services verursacht wurden.
(6) Reisen zum Kunden anlässlich von letztgenannten Leistungen.
3. Mitwirkung des Kunden
(1) Gelten für den Betrieb des Kunden oder dem Aufstellungsort der Geräte besondere Sicherheitsauflagen oder ähnliches, so wird der Kunde rechtzeitig und ohne Mehraufwand für dp-services die notwendigen Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfüllung schaffen.
(2) Der Kunde wird vor jedem Einsatz von dp-services ein Backup seiner Daten vornehmen.
(3) Änderungen des Gerätestandortes sind dp-services rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
4. Erweiterung oder Änderung der Geräte
(1) Beabsichtigt der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an den im Vertrag einbezogenen Geräten vorzunehmen, so ist dp-services rechtzeitig schriftlich zu informieren. Nachteile, die sich aus Änderungen oder Erweiterungen ergeben, trägt der Kunde.
(2) dp-services ist zur vorzeitigen fristlosen Kündigung des Vertrages hinsichtlich geänderter oder erweiterter Geräte berechtigt, wenn die Reinigungsarbeiten durch Änderungen oder Erweiterungen nicht unerheblich erschwert werden.
5. Vergütung
(1) Die Grundleistungen werden durch die Grundpauschale abgegolten.
(2) Nicht durch die Pauschale abgegoltene Leistungen, werden zu den gültigen Preisen und Konditionen von dp-services berechnet.
(3) Die Grundpauschale und ggf. vereinbarte Zuschläge werden jeweils für ein Jahr oder für einen gesondert vereinbarten Berechnungszeitraum im voraus berechnet und sind zu Beginn des Berechnungszeitraumes fällig.
(4) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar.
(5) dp-services behält sich Änderungen der Pauschale vor, wenn sich die sie beeinfl. Kostenfaktoren ändern.
(6) Kommt der Anwender mit seinen Zahlungen in Verzug kann dp-services Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
(7) Das Recht dp-services zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
6. Vertragsdauer / Wartungsvertrag
(1) Vertragsbeginn ist der zu dem im Wartungsvertrag festgelegte Zeitpunkt und wird auf 12, 24 oder 36 Monate abgeschlossen. Er ist beiderseits schriftlich kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Jahres, frühestens jedoch zum Ablauf der ersten 12 Monate, für die die Grundpauschale zu zahlen ist.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch einen der beiden Vertragspartner kann der andere Vertragspartner mittels schriftlicher Aufforderung eine Vertragserfüllung binnen einer angemessenen Nachfrist verlangen. Bleibt die Aufforderung erfolglos, so kann der Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist nach Ablauf der Nachfrist gekündigt werden.
7. Gewährleistung
(1) Sind eindeutig durch die Reinigungsarbeiten Defekte an den Geräten entstanden, wird dp-services auf Anforderung des Kunden binnen angemessener Frist diese beheben. Führt eine Behebung nicht binnen angemessener Frist zum Erfolg, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder Herabsetzung der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen.
(2) Alle weiteren Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
(3) Der Anwender hat evtl. Schäden oder Mängel nach Kenntniserhalt dp-services mitzuteilen und seinerseits alles Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
(4) Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an den Geräten bzw. Eingriffe in die Geräte vornimmt, ohne vorher dp-services informiert zu haben. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist.
8. Haftung
(1) dp-services übernimmt eine Haftung nur, soweit dies in dem Vertrag ausdrücklich geregelt ist. Dies gilt insbesondere in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder auf Beseitigung von Sachschäden an den Geräten selbst. Der Verlust oder die Beschädigung von Daten gelten nicht als Sachschaden.
(2) Der Kunde stellt dp-services von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesem Vertrag hinausgehen.
(3) Für evtl. entstandene Schäden tritt die Betriebshaftpflicht von dp-services ein.
9. sonstiges
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, daß im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch dp-services personenbezogene Daten i.S. des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen. dp-services verpflichtet sich keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn mit schriftlichem Einverständnis des Kunden.
(2) Ohne schriftliche Zustimmung von dp-services dürfen Rechte aus diesem Vertrag nicht übertragen werden. Die Rechte und Pflichten von dp-services können auf andere übertragen werden. dp-services gewährleistet in diesen Fällen die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Kunden.
(3) Der Vertrag enthält sämtliche Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und dp-services. Nebenabsprachen sind nur in Form einer schriftl. Zusatzvereinbarung zum bestehenden Dienstleistungsvertrag gültig.
(4) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.


